Tax-on-digital-services

Elektronischen
Dienstleistungen

Sind die von Ihrem Unternehmen erbrachten digitalen Leistungen in der Schweiz steuerpflichtig?

info

Elektronische Dienstleistungen:
KURZ & KNAPP
ERKLÄRT

Eine Dienstleistung gilt als elektronische Dienstleistung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Sie wird über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz erbracht
  • Sie wird automatisiert erbracht, d.h. die menschliche Beteiligung seitens des Leistungserbringers ist minimal
  • Die Erbringung der Leistung ist ohne Informationstechnologie nicht möglich

 

Nicht als elektronische Leistung gelten u.a.:

  • Die reine Kommunikation zwischen Personen über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien
  • Bildungsleistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 MWSTG in interaktiver Form

 

Die Unterscheidung zwischen elektronischen Dienstleistungen und Beratungsleistungen, welche dem Reverse Charge unterliegen, ist nicht immer leicht zu treffen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Analyse Ihrer Fragen zur Verfügung.

Sie haben Fragen?
legal info

Steuerpflichtig
bei Unternehmenssitz
im Ausland?

Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das im Inland Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger erbringt, wird in der Schweiz steuerpflichtig, sofern das Unternehmen innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100’000 Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Bis zu dieser Grenze ist das Unternehmen von der Steuerpflicht befreit, kann aber auf diese Befreiung verzichten.

Ist die Steuerpflicht des Anbieters mit Sitz im Ausland gegeben, muss er die gesamten, im Inland erbrachten steuerbaren Leistungen zum entsprechenden Steuersatz versteuern. Dies umfasst auch die an steuerpflichtige Personen erbrachten Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen.

Sie haben Fragen?
info

Beispiele von
elektronischen Dienstleistungen

  • Das Bereitstellen von Websites, Webhostings, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen
  • Das elektronische Bereitstellen von Software und deren Updates über Internet
  • Das elektronische Bereitstellen von Bildern, Texten und Informationen (z.B. Börsenkurse, Wettervorhersagen oder Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs) sowie das Bereitstellen von Datenbanken
  • Das elektronische Bereitstellen von Musik (Musikdownloads), Filmen und Spielen einschliesslich Glücksspielen und Lotterien
  • Zurverfügungstellung von Speicherplatz im Internet (Hosting von Internetseiten oder Servern usw.)
  • Downloads von Musik, Filmen und Podcasts
  • Downloads von Programmen, Spielen (inkl. Glücksspielen und Lotterien) und weiteren Applikationen
  • Downloads von Grafiken, Texten, Informationen usw.

Die Liste ist nicht abschliessend.

Sie haben Fragen?

Diese Aufgaben
übernehmen wir
für Sie!

Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und Aufgaben rund um die Mehrwertsteuer Schweiz wie:

  • Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Steuerverwaltung
  • Erinnerungsmail, dass die MWSt-Abrechnung ansteht
  • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnung anhand den von Ihnen gemeldeten Umsätzen und Vor- und Einfuhrsteuern
  • Bereitstellung von Unterlagen für die jährliche Umsatzabstimmungsmeldung
  • Bereitstellung einer kompletten Nebenbuchhaltung bezüglich der Schweizer MWSt, inkl. Kontenblätter, Steuerjournal und Erfolgsrechnung
  • Wir sind erste Ansprechsperson für die Schweizer Steuerverwaltung
  • Ihr Unternehmen hinterlässt bei der Steuerverwaltung einen professionellen Eindruck!
Jetzt Kontakt aufnehmen und Offerte anfordern!

Phoenix
Swiss VAT Agency GmbH

Telefon:
+41 (0) 61 511 52 54

Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel

Jetzt kontaktieren