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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer, d.h. es wird der Konsum von Waren und Dienstleistungen besteuert, und soll dem Staat allg. finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

Damit nicht jede Person bei jedem Einkauf eine Steuererklärung abgeben muss, wird die Steuer bei den Unternehmen erhoben, sobald das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen verkauft.

Damit sich die Mehrwertsteuer in einer Produktionskette nicht akkumuliert, steht jedem Unternehmen die Rückforderung der Mehrwertsteuer zu (sog. Vorsteuerabzug), welche das vorangehende Unternehmen abgerechnet hat.

Nur der/die private Endkonsument/in kann die Mehrwertsteuer nicht zurück fordern, womit erreicht wird, dass auch  nur die konsumierende Person am Schluss mit der Mehrwertsteuer belastet ist.

Dieses System wird Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug genannt.

Wie üblich bestehen zu der oben genannten allgemeinen Regel zahlreiche Ausnahmen!

Wer ist Mehrwertsteuerpflichtig?

Als erstes Kriterium muss jemand unternehmerisch tätig sein. Privatpersonen, welche Umsätze aus einem Hobby tätigen oder Personen, welche ihren Lohn vereinnahmen, sind nicht unternehmerisch tätig und werden daher nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Als zweites Kriterium müssen mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich ist zwar jede unternehmerisch erbrachte Leistung mehrwertsteuerpflichtig, jedoch hat der Gesetzgeber einen ganzen Katalog an Ausnahmen erstellt.

Als drittes Kriterium muss beachtet werden, dass zwar ab dem ersten Franken eine mehrwertsteuerpflicht besteht, der Gesetzgeber aber sogleich eine Befreiung von der Steuerpflicht einräumt, sofern die Umsätze pro Jahr weniger als CHF 100’000 betragen. Unternehmen welche es wünschen, können auf die Befreiung der Steuerpflicht verzichten.

Gilt eine Steuerpflicht für Unternehmen, welche keinen Sitz in der Schweiz haben?

Der Sitz einer Gesellschaft ist grundsätzlich nicht massgebend für die Begründung einer Steuerpflicht in der Schweiz.
Massgebend ist, ob der Ort der Leistung, welche vom Unternehmen erbracht wird, als in der Schweiz gelegen gilt.

Gilt die Leistung aus Schweizer Sicht als in der Schweiz erbracht, kann dies zu einer MWSt-pflicht des ausländischen Unternehmens in der Schweiz führen.

Welche MWSt-Sätze gibt es in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz für Umsätze, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit sind, folgende Steuersätze:

Normalsatz: 7,7 %
reduzierter Satz: 2,5 %
Sondersatz: 3,7 %

Importe

Da die Mehrwertsteuer dort anfallen soll, wo die Leistung konsumiert wird, unterliegen auch Leistungen aus dem Ausland der Schweizer Mehrwertsteuer, sofern die Leistungen in der Schweiz konsumiert werden.

Gegenstände, welche über die Schweizer Grenze befördert werden, werden von der Zollverwaltung mit der Einfuhrsteuer besteuert. So wird sichergestellt, dass keine unbesteuerte Ware in die Schweiz gelangt.

Bei Dienstleistungen, welche von ausländischen Unternehmen erbracht werden, gestaltet sich die Besteuerung etwas komplizierter. Gewisse Leistungen müssen von der konsumierenden Person in der Schweiz selbst besteuert werden (sog. Bezugsteuer bzw. Reverse-Charge-Verfahren), andere Dienstleistungen können zu einer obligatorischen Steuerpflicht der ausländischen Gesellschaft in der Schweiz führen.

Ob eine Dienstleistung im Inland erbracht wird (und damit nach schweizerischem Mehrwertsteuerrecht besteuert wird und zu einer Steuerpflicht der leistungserbringenden Person führt), bestimmt sich je nach Art der Leistung und kann hier nicht einfach generell beschrieben werden.

Unsere Menüs mit den einzeln beschriebenen Leistungen helfen Ihnen weiter und sprechen Sie uns bei Fragen einfach an, gerne machen wir eine erste kurze steuerrechtliche Analyse Ihrer Leistungen in der Schweiz.

Was sind eVV?

«eVV» ist die Abkürzung für «Elektronische Veranlagungsverfügung».

Die eidg. Zollverwaltung stellt bei Import und Export von Waren keine Veranlagungsverfügungen in papierform mehr zur Verfügung, sondern erstellt die Verfügungen nur noch in elektronischer Form.

Im Gegensatz zur Veranlagungsverfügung in Papierform, welche vom Zoll an den Importeur versendet wurde, muss die eVV nun vom Exporteur bzw. Importeur  selbst abgeholt und rechtskonform archiviert werden.

Nur die eVV (d.h. das xml-File) gelten als rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Einfuhrsteuer!

Was ist eine Sammelverzollung

Eine Sammelverzollung ermöglicht diverse Paketsendungen an verschiedene Empfänger mit nur einer Anmeldung/Verzollung in die Schweiz einzuführen, anstelle das jedes Packet einzeln angemeldet und verzollt werden muss.

Da jede Verzollung Kosten verursacht, kann eine Sammelverzollung gegenüber der Einzelverzollung erhebliche Kosten einsparen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail!

Die Hinweise auf dieser Homepage erheben keine Ansprüche auf Vollständigkeit und Richtigkeit! Newsletter, Merkblätter, Checklisten, FAQ und dgl. sind nur als Orientierungshilfe zu verstehen; sie sind auf den Regelfall zugeschnitten und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

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